Der Rettungsdienst als Teil der Gefahrenabwehr
Datum
04. Dezember 2024
Beginn
17:00
Ort
online aus dem StiWL-Studio
Deutschland hat ein System der Gefahrenabwehr, bei welchem die Verantwortlichkeit in der Regel bei den Bundesländern liegt. Im Rahmen der Gefahrenabwehr arbeiten verschiedene Institutionen mit dem Rettungsdienst zusammen. Dieses Rettinar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Gefahrenabwehr. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz besprochen, sowie deren Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst. |
Event Tage
Das Rettinar kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.
Die Fehlzeit je zweistündigem Rettinar darf 10 Prozent (12 Minuten) nicht überschreiten. Bei Überschreitung der Fehlzeit kann lediglich eine Teilnahmebescheinigung über die tatsächliche Teilnahmezeit ausgestellt werden.
Es ist zudem zu beachten, dass die Teilnahme mit vollständigem und korrektem Vor- und Nachnamen erfolgt und die Kamera während des Rettinars eingeschaltet hast (dies ist beides Voraussetzung für synchronen Fernunterricht).
Die Rechnung für das Rettinar erfolgt im Anschluss an die Buchung. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Bei Nutzung eines Gutscheincodes vom Arbeitgeber oder über eine Flatrate ist dieser Gutscheincode unbedingt während des Bestellvorganges im dafür vorgesehenen Eingabefeld einzutragen. Dadurch wird der Rechnungsbetrag auf 0,00 € gesetzt und es wird keine Rechnung generiert.
Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.
Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.