RET 045/2022 – Strafbar auch dann, wenn man gar nichts gemacht hat? – Unterlassung und Garantenstellung
Veranstaltungsbeschreibung
Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes stellen sich die Frage, warum wir in diesem Beruf ein erhöhtes Risiko haben, mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen. Ein Grund dafür ist, dass der Rettungsdienstmitarbeitende nicht nur dann bestraft werden kann, wenn er aktiv etwas tut, sondern auch dann, wenn er nichts tut. Dieses Rettinar® beleuchtet die strafrechtlichen Hintergründe des Unterlassungsdelikts. Dabei wird unter anderem auch auf das Thema eingegangen, dass Patientinnen und Patienten nicht transportiert werden.
❌ Ereignis abgelaufen
This event expired on
11. Mai 2022
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