Neuerungen aus SAA und BPR

Veranstaltungsbeschreibung

Anfang August wurde die 2023er Version der „SAA und BPR“ (Standard-Arbeitsanweisungen und Behandlungspfade Rettungsdienst) für die Durchführung von invasiven Maßnahmen und Gabe von Medikamenten durch Notfallsanitäter*innen bei Notfällen mit akuter Lebensbedrohung veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um standardisierte Arbeitsanweisungen und Behandlungspfade in Ausführung zu §4 Absatz 2 Nr. 1c und Nr. 2c NotSanG, die im Konsens der Arbeitsgruppe der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst erstellt wurden. Mit der Ergänzung des NotSanG um den §2a NotSanG sind Notfallsanitäter*innen seit März 2021 befugt, bei gleichzeitigem Vorliegen sämtlicher in dieser Rechtsvorschrift genannten Voraussetzungen eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen durchzuführen. In Situationen, in welchen die Voraussetzungen zur Durchführung delegierter heilkundlicher Maßnahmen fehlen, können die „SAA und BPR“ eine wertvolle Hilfestellung geben, weil sie einen delegationsfähigen Versorgungsstandard definieren. Die Anwendung der „SAA und BPR“ im Rahmen der Delegation setzt deren Autorisierung durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst oder entsprechend ärztliche Verantwortliche des Trägers des Rettungsdienstes voraus, die auch dafür verantwortlich sind, dass die von ihr vorgegebenen Arbeitsanweisungen regelmäßig geschult, überprüft und damit in der Einsatzpraxis beherrscht werden. Die Durchführungsverantwortung der Notfallsanitäter*innen bleibt hiervon unberührt.
❌ Ereignis abgelaufen
This event expired on 11. November 2024
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