RET 045/2022 – Strafbar auch dann, wenn man gar nichts gemacht hat? – Unterlassung und Garantenstellung

Datum

11. Mai 2022

Beginn

17:00

Ort

online aus dem StiWL-Studio

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes stellen sich die Frage, warum wir in diesem Beruf ein erhöhtes Risiko haben, mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen. Ein Grund dafür ist, dass der Rettungsdienstmitarbeitende nicht nur dann bestraft werden kann, wenn er aktiv etwas tut, sondern auch dann, wenn er nichts tut. Dieses Rettinar® beleuchtet die strafrechtlichen Hintergründe des Unterlassungsdelikts. Dabei wird unter anderem auch auf das Thema eingegangen, dass Patientinnen und Patienten nicht transportiert werden.

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Event Tage

Anerkennung der Fortbildungsinhalte
Die Veranstaltung kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.
Entgelt
Die Rechnung für das Rettinar erfolgt im Anschluss an die Buchung. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Bei Nutzung eines Gutscheincodes vom Arbeitgeber oder über eine Flatrate ist dieser Gutscheincode unbedingt während des Bestellvorganges im dafür vorgesehenen Eingabefeld einzutragen. Dadurch wird der Rechnungsbetrag auf 0,00 € gesetzt und es wird keine Rechnung generiert.
Meldestichtag / Stornierungshinweise / Erstattungsregelungen
Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.
weitere Fragen
Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.
  • online aus dem StiWL-Studio

Datum / Uhrzeit

  • 11. Mai 2022 17:00   -   19:00
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