Rechtliche Grundlagen von Rettungsdienst und Polizei – Auswirkungen auf die Zusammenarbeit
Datum
11. Dezember 2024
Beginn
17:00
Ort
online aus dem StiWL-Studio
Rettungsdienst und Polizei können in verschiedenen Einsatzsituationen zusammenarbeiten. Gesetzliche Grundlage der Arbeit des Rettungsdienstes sind die RettG der Bundesländer. Grundlage für die Arbeit der Landespolizei sind die PolG der Bundesländer. Dieses Rettinar stellt die gesetzlichen Grundlagen am Beispiel NRW dar und geht dabei darauf ein, wie sich diese Grundlagen auf die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst und Polizei auswirken. |
Event Tage
Das Rettinar kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.
Die Fehlzeit je zweistündigem Rettinar darf 10 Prozent (12 Minuten) nicht überschreiten. Bei Überschreitung der Fehlzeit kann lediglich eine Teilnahmebescheinigung über die tatsächliche Teilnahmezeit ausgestellt werden.
Es ist zudem zu beachten, dass die Teilnahme mit vollständigem und korrektem Vor- und Nachnamen erfolgt und die Kamera während des Rettinars eingeschaltet hast (dies ist beides Voraussetzung für synchronen Fernunterricht).
Die Rechnung für das Rettinar erfolgt im Anschluss an die Buchung. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Bei Nutzung eines Gutscheincodes vom Arbeitgeber oder über eine Flatrate ist dieser Gutscheincode unbedingt während des Bestellvorganges im dafür vorgesehenen Eingabefeld einzutragen. Dadurch wird der Rechnungsbetrag auf 0,00 € gesetzt und es wird keine Rechnung generiert.
Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.
Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.