180 Was hilft uns um Strafbarkeit und Haftung zu vermeiden: Rechtliche Rechtfertigungsgründe
Datum
17. Dezember 2025
Beginn
17:00
Ort
online aus dem StiWL-Studio
Die Tätigkeit im Rettungsdienst ist geprägt von einem engen Zusammenhang mit den wichtigsten Rechtsgütern eines Menschen, mit deren Leben und deren Gesundheit. Daraus entstehen Haftungsrisiken, sowohl strafrechtlich (Geldstrafe/Freiheitsstrafe) als auch Zivilrechtlich (Schadensersatz/Schmerzensgeld). Bei der Tätigkeit im Rettungsdienst wird regelmäßig in die Rechtsgüter der Patient*innen eingegriffen und damit der Tatbestand von Haftungsnormen verwirklicht. Um dann noch aus einer Haftung heraus zu kommen, helfen oft nur noch Rechtfertigungsgründe. In diesem Rettinar werden insbesondere folgende Rechtfertigungsgründe besprochen: Notwehr (Können wir uns im Rettungsdienst überhaupt auf Notwehr berufen?); Rechtfertigender Notstand (Wann kommt dieser zur Anwendung und kann der rechtfertigende Notstand als „BackUp-Rechtfertigungsgrund“ alles rechtfertigen?); Rechtfertigende Einwilligung (Dies ist eines unserer Hauptwerkzeuge im Rettungsdienst, welches uns vor einer Haftung bewahrt. Die sichere Anwendung der rechtlichen Regelungen zur Rechtfertigenden Einwilligung ist eine wichtige Voraussetzung für Rechtssicherheit bei der täglichen Arbeit im Rettungsdienst). |
Event Tage
Das Rettinar kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.
Die Fehlzeit je zweistündigem Rettinar darf 10 Prozent (12 Minuten) nicht überschreiten. Bei Überschreitung der Fehlzeit kann lediglich eine Teilnahmebescheinigung über die tatsächliche Teilnahmezeit ausgestellt werden.
Es ist zudem zu beachten, dass die Teilnahme mit vollständigem und korrektem Vor- und Nachnamen erfolgt und die Kamera während des Rettinars eingeschaltet hast (dies ist beides Voraussetzung für synchronen Fernunterricht).
Die Rechnung für das Rettinar erfolgt im Anschluss an die Buchung. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Bei Nutzung eines Gutscheincodes vom Arbeitgeber oder über eine Flatrate ist dieser Gutscheincode unbedingt während des Bestellvorganges im dafür vorgesehenen Eingabefeld einzutragen. Dadurch wird der Rechnungsbetrag auf 0,00 € gesetzt und es wird keine Rechnung generiert.
Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.
Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.