044 Der Amtshaftungsprozess – Was passiert, wenn es mal zu einem (Zivil)Gerichtsverfahren kommt?

Datum

11. Juni 2025

Beginn

17:00

Ort

online aus dem StiWL-Studio

Beim Thema Haftung denken viele zunächst an das Strafrecht, jedoch spielt das Zivilrecht, was die Höhe zu zahlender Beträge (Schadensersatz und Schmerzensgeld) angeht in der rechtlichen Realität eine viel bedeutsamere Rolle. Kommt es zu Pflichtverletzungen im Rettungsdienst und zur Schädigung von Patient*innen drohen neben strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere auch Forderungen nach Schadensersatz und Schmerzensgeld, die Höhe der von Gerichten ausgeurteilten Schmerzensgeldansprüche hat sich in den letzten 10 Jahren vervielfacht. Solche Ansprüche können von Geschädigten dann in einem Verfahren vor einen Zivilgericht geltend gemacht werden, was sich grundlegend von einem Strafverfahren unterscheidet. Dieses Rettinar behandelt das Thema Amtshaftung und deren Voraussetzungen sowie die Besonderheiten eines Zivilgerichtlichen Verfahrens. Dabei wird insbesondere auch auf Beweiserleichterungen eingegangen, die den Geschädigten (Patient*innen) in solchen Fällen zugute kommen können und die für das medizinische Personal sehr kritisch werden können. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang besprochen, was überhaupt der Grund dafür ist, dass es solche Beweiserleichterungen gibt.

Veranstaltung / Lehrgang Anzahl Plätze Entgelt
Standard
50 freie Plätze
39,00 
Menge: Gesamt

Event Tage

Anerkennung der Fortbildungsinhalte

Das Rettinar kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.

Fehlzeit

Die Fehlzeit je zweistündigem Rettinar darf 10 Prozent (12 Minuten) nicht überschreiten. Bei Überschreitung der Fehlzeit kann lediglich eine Teilnahmebescheinigung über die tatsächliche Teilnahmezeit ausgestellt werden.


Es ist zudem zu beachten, dass die Teilnahme mit vollständigem und korrektem Vor- und Nachnamen erfolgt und die Kamera während des Rettinars eingeschaltet hast (dies ist beides Voraussetzung für synchronen Fernunterricht).

Entgelt

Die Rechnung für das Rettinar erfolgt im Anschluss an die Buchung. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Bei Nutzung eines Gutscheincodes vom Arbeitgeber oder über eine Flatrate ist dieser Gutscheincode unbedingt während des Bestellvorganges im dafür vorgesehenen Eingabefeld einzutragen. Dadurch wird der Rechnungsbetrag auf 0,00 € gesetzt und es wird keine Rechnung generiert.

Meldestichtag / Stornierungshinweise / Erstattungsregelungen

Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.

weitere Fragen

Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.

  • online aus dem StiWL-Studio

Datum / Uhrzeit

  • 11. Juni 2025 17:00 19:00
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