Neuerungen aus SAA und BPR

Datum

11. November 2024

Beginn

11:00

Ort

online aus dem StiWL-Studio

Anfang August wurde die 2023er Version der „SAA und BPR“ (Standard-Arbeitsanweisungen und Behandlungspfade Rettungsdienst) für die Durchführung von invasiven Maßnahmen und Gabe von Medikamenten durch Notfallsanitäter*innen bei Notfällen mit akuter Lebensbedrohung veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um standardisierte Arbeitsanweisungen und Behandlungspfade in Ausführung zu §4 Absatz 2 Nr. 1c und Nr. 2c NotSanG, die im Konsens der Arbeitsgruppe der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst erstellt wurden. Mit der Ergänzung des NotSanG um den §2a NotSanG sind Notfallsanitäter*innen seit März 2021 befugt, bei gleichzeitigem Vorliegen sämtlicher in dieser Rechtsvorschrift genannten Voraussetzungen eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen durchzuführen. In Situationen, in welchen die Voraussetzungen zur Durchführung delegierter heilkundlicher Maßnahmen fehlen, können die „SAA und BPR“ eine wertvolle Hilfestellung geben, weil sie einen delegationsfähigen Versorgungsstandard definieren. Die Anwendung der „SAA und BPR“ im Rahmen der Delegation setzt deren Autorisierung durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst oder entsprechend ärztliche Verantwortliche des Trägers des Rettungsdienstes voraus, die auch dafür verantwortlich sind, dass die von ihr vorgegebenen Arbeitsanweisungen regelmäßig geschult, überprüft und damit in der Einsatzpraxis beherrscht werden. Die Durchführungsverantwortung der Notfallsanitäter*innen bleibt hiervon unberührt.
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Event Tage

Anerkennung der Fortbildungsinhalte

Das Rettinar kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.

Fehlzeit

Die Fehlzeit je zweistündigem Rettinar darf 10 Prozent (12 Minuten) nicht überschreiten. Bei Überschreitung der Fehlzeit kann lediglich eine Teilnahmebescheinigung über die tatsächliche Teilnahmezeit ausgestellt werden.


Es ist zudem zu beachten, dass die Teilnahme mit vollständigem und korrektem Vor- und Nachnamen erfolgt und die Kamera während des Rettinars eingeschaltet hast (dies ist beides Voraussetzung für synchronen Fernunterricht).

Entgelt

Die Rechnung für das Rettinar erfolgt im Anschluss an die Buchung. Bitte überweisen Sie kein Entgelt im Vorfeld! In der Rechnung wird ein zugewiesenes Kassenzeichen aufgeführt, welches zu verwenden ist. Bei Nutzung eines Gutscheincodes vom Arbeitgeber oder über eine Flatrate ist dieser Gutscheincode unbedingt während des Bestellvorganges im dafür vorgesehenen Eingabefeld einzutragen. Dadurch wird der Rechnungsbetrag auf 0,00 € gesetzt und es wird keine Rechnung generiert.

Meldestichtag / Stornierungshinweise / Erstattungsregelungen

Die Regelungen zum Meldestichtag und die Stornierungshinweise sowie die Erstattungsregelungen sind unter www.stiwl-mur.de/meldestichtag zu finden.

weitere Fragen

Bei weiteren Fragen steht unser Service-Team telefonisch unter 0521/557416-0 oder per E-Mail an rdschule@stiwl.de gerne zur Verfügung.

  • online aus dem StiWL-Studio

Datum / Uhrzeit

  • 11. November 2024 11:00   -   13:00
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