Hallo und herzlich willkommen!
Du möchtest in dieser digitalen Zeit gute und qualifizierte Rettungsdienstfortbildungen genießen? Dann bist Du hier genau richtig! Gemäß Runderlass “Fortbildung des in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Rettungsfachpersonals” des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vom 01. Januar 2022 kann die partielle Durchführung der mindestens 30-stündigen Fortbildung in Form von Fernunterricht bis zu einem Anteil von maximal 10 Zeitstunden erfolgen. Jeweils mindestens 25 Prozent dieses Anteils müssen per synchronem Fernunterricht (z.B. Rettinare®) stattfinden. Wir führen diesen synchronen Fernunterricht als Rettinare® auf Basis des Runderlasses durch.
In unserem Rettinar®-Online-Shop findest Du eine sehr große Auswahl an Rettinaren® zu den verschiedensten Themen und Bereichen. Alle Rettinare® können auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig.
Unsere nächsten Rettinare®
Du fragst Dich, was genau synchroner Fernunterricht bzw. Rettinare® sind? Dann schau Dir einfach unser Video hierzu an und lies Dir die weiteren Informationen unter Unser Angebot aufmerksam durch!